Rechtsprechung
   BVerwG, 29.12.1993 - 8 B 234.93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,16156
BVerwG, 29.12.1993 - 8 B 234.93 (https://dejure.org/1993,16156)
BVerwG, Entscheidung vom 29.12.1993 - 8 B 234.93 (https://dejure.org/1993,16156)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Dezember 1993 - 8 B 234.93 (https://dejure.org/1993,16156)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,16156) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung einer revisionsbegründenden Divergenzrüge - Begriff der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 29.12.1993 - 8 B 234.93
    In der Beschwerdebegründung muß daher dargelegt, d.h. näher ausgeführt werden (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), daß und inwieweit eine bestimmte Frage des revisiblen Rechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem angestrebten Revisionsverfahren zu erwarten ist (vgl. etwa Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 31.03.1988 - 7 B 46.88

    Divergenz - Abweichung

    Auszug aus BVerwG, 29.12.1993 - 8 B 234.93
    Für die Annahme einer Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO reicht es nicht aus, wenn ein Urteil lediglich unter Verkennung des Sachverhalts einen vom Bundesverwaltungsgericht aufgestellten Rechtssatz unrichtig anwendet (vgl. u.a. Beschluß vom 31. März 1988 - BVerwG 7 B 46.88 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 260 S. 7 f.); erforderlich ist vielmehr die Abweichung in einer die Entscheidung tragenden Rechtsfrage (vgl. u.a. Beschluß vom 30. Juni 1988 - BVerwG 2 B 89.87 - Buchholz 421.20 Hochschulpersonalrecht Nr. 38 S. 19 ).
  • BVerwG, 30.06.1988 - 2 B 89.87
    Auszug aus BVerwG, 29.12.1993 - 8 B 234.93
    Für die Annahme einer Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO reicht es nicht aus, wenn ein Urteil lediglich unter Verkennung des Sachverhalts einen vom Bundesverwaltungsgericht aufgestellten Rechtssatz unrichtig anwendet (vgl. u.a. Beschluß vom 31. März 1988 - BVerwG 7 B 46.88 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 260 S. 7 f.); erforderlich ist vielmehr die Abweichung in einer die Entscheidung tragenden Rechtsfrage (vgl. u.a. Beschluß vom 30. Juni 1988 - BVerwG 2 B 89.87 - Buchholz 421.20 Hochschulpersonalrecht Nr. 38 S. 19 ).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 29.12.1993 - 8 B 234.93
    In der Beschwerdebegründung muß daher dargelegt, d.h. näher ausgeführt werden (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), daß und inwieweit eine bestimmte Frage des revisiblen Rechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem angestrebten Revisionsverfahren zu erwarten ist (vgl. etwa Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 06.11.1987 - 6 B 23.87

    Darlegung einer Abweichung - Kriegsdienstverweigerung - Nothilfeähnliche

    Auszug aus BVerwG, 29.12.1993 - 8 B 234.93
    Die Beschwerde bezeichnet jedoch keinen angeblich divergierenden abstrakten Rechtssatz in einer dem Darlegungserfordernis des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO genügenden Weise (vgl. hierzu Beschluß vom 6. November 1987 - BVerwG 6 B 23.87 - Buchholz 448.6 § 1 KDVG Nr. 20 S. 20 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht